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Jahresabschluss und steuerliche Gewinnermittlung

Die Bilanz gibt Auskunft über die Vermögenszusammensetzung und den Kapitalaufbau eines Unternehmens. Daher muss sich aus ihr eine vollständige, übersichtliche und nach einheitlichen Gesichtspunkten aufgebaute Zusammenstellung ergeben. Das HGB enthält zur Form und Inhalt der Bilanz eine Reihe von Vorschriften, die sinngemäß auch für die nach § 141 AO Bilanzierungspflichtigen gelten.
 
MerzArnoldWüpper bietet Ihnen als Team von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern ein umfassendes und erfahrenes Kompetenzteam. Unsere Leistungen bei der Erstellung von Jahresabschlüssen umfassen hierzu im Einzelnen:
  • Erstellen von Jahresabschlüssen nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften aufgrund der von uns erstellten oder von Ihnen vorgelegten Finanzbuchhaltung, auf Wunsch auch mit Überprüfung der Buchungsvorgänge
  • Erstellen von Jahresabschlüssen für Unternehmen und Organisationen aller Rechtsformen
  • Erstellen von Bilanzberichten für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
  • Erstellen von Jahresabschlüssen und Sonderabschlüssen für international operierenden Konzernen
  • Erstellen von Eröffnungsbilanzen, Zwischenabschlüssen und Plausibilitätsprüfungen im Rahmen der Abschlusserstellung
  • Erstellen von Sonder- und Ergänzungsbilanzen (z.B. Gründungsbilanzen, Umwandlungsbilanzen, Auseinandersetzungsbilanzen, Fusionsbilanzen, Sanierungsbilanzen, Liquiditätsbilanzen sowie Konkurs- und Vergleichsbilanzen)
  • Erstellen von steuerlichen Sonderbilanzen (z.B. Ausweisen des Sonderbetriebvermögens von Mitunternehmern so z.B. das im Alleineigentum eines Gesellschafters stehende Grundstück)
  • Erstellen von Vermögensaufstellungen
  • Beratende Mitwirkung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Sonderabschlüssen sowie im Bereich des Reportings, auch bei international operierenden Konzernen
  • Bilanzpolitische Strategieberatung
  • Organisation von Gesellschafterversammlungen zur Beschlussfassung über Jahresabschlüsse sowie von Bilanzbesprechungen
  • Erstellen der Jahresabschlüsse in deutscher, englischer und französischer Sprache
  • Beratung zu den Pflichten der Offenlegung
  • Erstellung von Offenlegungsbilanzen und anderen Offenlegungspflichtigen Unterlagen
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