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Wie hoch sind die Gebühren des Steuerberaters?
In den folgenden interaktiven Tabellen werden die Gebühren für bestimmte Leistungen des Steuerberaters angegeben.

Bitte wählen Sie das Thema, für das Sie sich besonders interessieren:

 
Allgemeine Grundlagen der Gebührenberechnung
 
Die Berechnung der Gebühren für Steuerberater beruht im wesentlichen auf der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV).

Der Ausgangspunkt für die Gebührenberechnung ist der Gegenstandswert des vorliegenden Falles. Dieser Gegenstandswert ergibt sich nicht immer sofort automatisch, sondern muß in manchen Fällen erst berechnet werden.

Aus dem Gegenstandswert kann man dann den vollen (d.h. 100-prozentigen) Gebührensatz ableiten, indem man eine der Tabellen A bis E aus der StBGebV verwendet. Welche Tabelle man im vorgegebenen Fall benutzt, hängt von der konkreten steuerberaterischen Tätigkeit ab. Die Berechnungen in der vorliegenden Internetseite basieren übrigens nur auf den Tabellen A bis C.

Aus diesem vollen Gebührensatz ergibt sich nun ein Gebührenrahmen; dieser reicht von einem minimalen bis zu einem maximalen Anteil des vollen Gebührensatzes, z.B. zwischen 1 /10 und 6 / 10. Auch diese Anteile sind gesetzlich vorgegeben und richten sich nach den gewünschten Leistungen des Steuerberaters.


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Einkommensteuer-Erklärungen und private Umsatzsteuer-Erklärungen

Die im folgenden berechneten Gebühren für Einkommensteuer-Erklärungen und private Umsatzsteuer-Erklärungen basieren auf der Tabelle A der StBGebV 840a. Mit dieser Tabelle ermittelt man aus einem gegebenen Gegenstandswert den vollen Gebührensatz. Der Gebührenrahmen für die einzelnen Leistungen des Steuerberaters ergeben sich aus den gesetzlich vorgegebenen Anteilen dieses vollen Gebührensatzes.

Angenommen, der Steuerberater soll z.B. eine Einkommensteuer-Erklärung ohne Ermittlung der Einkünfte erstellen. Der Gegenstandswert betrage € 85.000,00. Dann liefert Tabelle A die volle Gebühr von € 1.277,00. Der gesetzlich vorgeschriebene Rahmen reicht von 1/10 bis zu 6/10 dieses Betrages, also von € 127,70 bis € 766,20.

Im Zusammenhang mit dem Gegenstandswert ist anzumerken, daß automatisch ein Mindestbetrag von € 6.000,00 angenommen wird.

Geben Sie nun bitte in das obere Textfeld für den Gegenstandswert einen Euro-Betrag ein (als ganze Zahl, ohne Tausender-Punkte, ohne Nachkomma-Stellen). Wenn Sie dann auf die Schaltfläche klicken, erscheinen die Gebührensätze für alle hier aufgeführten Steuererklärungen.

Gegenstandswert:    €

Minde-
stens
Durch-
schnitt-
lich
Höch-
stens

Einkommensteuer-Erklärung ohne Ermittlung der Einkünfte:     1 / 10  3,5 / 10   6 / 10
 €     €     €   

Einkommensteuer-Erklärung für nichtselbständige Tätigkeit:     1 / 20  6,5 / 20  12 / 20
 €     €     €   

Erklärung der Einkünfte aus dem Kapitalvermögen (KapV):     1 / 20  6,5 / 20  12 / 20
 €     €     €   

Erklärung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (VuV):     1 / 20  6,5 / 20  12 / 20
 €     €     €   

Umsatzsteuervoranmeldung und -erklärung:     1 / 10  4,5 / 10   8 / 10
 €     €     €   

 
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Betriebliche Steuererklärungen

Die im folgenden berechneten Gebühren für betriebliche Steuererklärungen basieren ebenfalls auf der Tabelle A der StBGebV 840a. Mit dieser Tabelle ermittelt man aus einem gegebenen Gegenstandswert den vollen Gebührensatz. Der Gebührenrahmen für die einzelnen Leistungen des Steuerberaters ergeben sich aus den gesetzlich vorgegebenen Anteilen dieses vollen Gebührensatzes.

Angenommen, der Steuerberater soll z.B. eine Umsatzsteuer-Erklärung ohne Ermittlung der Einkünfte erstellen. Der Gegenstandswert betrage € 85.000,00. Dann liefert Tabelle A die volle Gebühr von € 1.277,00. Der gesetzlich vorgeschriebene Rahmen reicht von 1/10 bis zu 8/10 dieses Betrages, also von € 127,70 bis € 1.021,60.

Im Zusammenhang mit dem Gegenstandswert ist anzumerken, daß automatisch ein Mindestbetrag angenommen wird; dieser beträgt in der Regel € 6.000,00, für einige Dienstleistungen jedoch € 12.500,00.

Geben Sie nun bitte in das obere Textfeld für den Gegenstandswert einen Euro-Betrag ein (als ganze Zahl, ohne Tausender-Punkte, ohne Nachkomma-Stellen). Wenn Sie dann auf die Schaltfläche klicken, erscheinen die Gebührensätze für alle hier aufgeführten Steuererklärungen.

Gegenstandswert:    €

Minde-
stens
Durch-
schnitt-
lich
Höch-
stens

Umsatzsteuer-Erklärung:     1 / 10  4,5 / 10   8 / 10
 €     €     €   

Gewerbesteuer-Erklärung:     1 / 10  3,5 / 10  6 / 10
 €     €     €   

Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte (ohne Ermittlung der Einkünfte):     1 / 10  3 / 10  5 / 10
 €     €     €   

Körperschaftssteuer-Erklärung:     2 / 10  5 / 10  8 / 10
 €     €     €   

Erklärung zur gesonderten Feststellung nach den
§§ 27, 28, 37 und 38 des Körperschaftssteuergesetzes:  
  1 / 10  3 / 10   5 / 10
 €     €     €   

 
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Jahresabschluß

Die im folgenden berechneten Gebühren für die Einkommensteuer-Erklärung basieren auf der Tabelle B der StBGebV 840a. Mit dieser Tabelle ermittelt man aus einem gegebenen Gegenstandswert den vollen Gebührensatz. Der Gebührenrahmen für die einzelnen Leistungen des Steuerberaters ergeben sich auch hier aus den gesetzlich vorgegebenen Anteilen dieses vollen Gebührensatzes.

Angenommen, der Steuerberater soll z.B. einen Jahresabschluß erstellen. Der Gegenstandswert betrage € 1.000.000,00. Dann liefert Tabelle B die volle Gebühr von € 903,00. Der gesetzlich vorgeschriebene Rahmen reicht von 10/10 bis zu 40/10 dieses Betrages, also von € 903,00 bis € 3.612,00.

Geben Sie nun bitte in das obere Textfeld für den Gegenstandswert einen Euro-Betrag ein (als ganze Zahl, ohne Tausender-Punkte, ohne Nachkomma-Stellen). Wenn Sie dann auf die Schaltfläche klicken, erscheinen die Gebührensätze für alle hier aufgeführten steuerberaterischen Tätigkeiten.

Gegenstandswert:    €

Minde-
stens
Durch-
schnitt-
lich
Höch-
stens

Aufstellen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV):   10 / 10  25 / 10  40 / 10
 €     €     €   

    2 / 10   7 / 10   12 / 10
Erstellung eines Anhanges:   €     €     €   

    2 / 10   7 / 10   12 / 10
Erstellung eines Lageberichtes:   €     €     €   

Aufstellung einer Zwischenbilanz oder einer vorläufigen Bilanz zur Gewinn- und Verlustrechnung:    5 / 10  8,5 / 10   12 / 10
 €     €     €   

Ableitung einer Steuerbilanz oder des steuerlichen Ergebnisses aus der Handelsbilanz:    5 / 10  8,5 / 10   12 / 10
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Beratende Mitwirkung bei der Aufstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz und der GuV):    2 / 10   6 / 10   10 / 10
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Beratende Mitwirkung bei der Erstellung des Anhangs:    2 / 10   3 / 10   4 / 10
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Beratende Mitwirkung bei der Erstellung eines Lageberichtes:    2 / 10   3 / 10   4 / 10
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Finanzbuchhaltung

Die im folgenden berechneten Gebühren für die Einkommensteuer-Erklärung basieren auf der Tabelle C der StBGebV 840a. Mit dieser Tabelle ermittelt man aus einem gegebenen Gegenstandswert den vollen Gebührensatz. Der Gebührenrahmen für die einzelnen Leistungen des Steuerberaters ergeben sich auch hier aus den gesetzlich vorgegebenen Anteilen dieses vollen Gebührensatzes.

Angenommen, der Steuerberater soll z.B. die Kontierung und Buchführung durchführen. Der Gegenstandswert betrage € 276.000,00. Dann liefert Tabelle C die volle Gebühr von € 289,00. Der gesetzlich vorgeschriebene Rahmen reicht von 2/10 bis zu 12/10 dieses Betrages, also von € 57,80 bis € 346,80.

Geben Sie nun bitte in das obere Textfeld für den Gegenstandswert einen Euro-Betrag ein (als ganze Zahl, ohne Tausender-Punkte, ohne Nachkomma-Stellen). Wenn Sie dann auf die Schaltfläche klicken, erscheinen die Gebührensätze für alle hier aufgeführten steuerberaterischen Tätigkeiten.

Gegenstandswert:    €

Minde-
stens
Durch-
schnitt-
lich
Höch-
stens

Buchführung einschließlich Kontieren der Belege:    2 / 10   7 / 10  12 / 10
 €     €     €   

    1 / 10  3,5 / 10   6 / 10
Kontieren der Belege:   €     €     €   

Buchführung nach vom Mandanten kontierten Belegen oder erstellten Kontierungsunterlagen:   1 / 10  3,5 / 10   6 / 10
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Buchführung nach vom Mandanten erstellten Eingaben für die EDV und nach beim Mandanten eingesetzten EDV-Programmen des Steuerberaters:   1 / 20  5,5 / 20   10 / 20
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Überwachung der Buchhaltung des Mandanten:   1 / 10  6,5 / 10   12 / 10
 €     €     €   

 
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Literaturhinweise

[1]   Wie teuer darf der Rat Ihres Steuerberaters sein?
  Auto – Steuern – Recht 1 / 2005
[2] So prüfen Sie die Gebührenrechnung Ihres Steuerberaters – Teil II
  Auto – Steuern – Recht 2 / 2005
[3] Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Steuerberatergebührenverordnung – StBGebV)

Die in [1] und [2] genannte Zeitschrift wird herausgegeben vom
IWW Institut für Wirtschaftspublizistik Verlag,
Steuern Recht Wirtschaft & Co KG, Nordkirchen, Würzburg.


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