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Wie hoch
sind die Gebühren des Steuerberaters?
In den folgenden interaktiven Tabellen
werden die Gebühren für bestimmte Leistungen
des Steuerberaters angegeben.
Bitte wählen Sie das Thema, für das Sie sich besonders
interessieren:
Allgemeine Grundlagen der Gebührenberechnung
Die Berechnung der Gebühren für Steuerberater
beruht im wesentlichen auf der
Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV).
Der Ausgangspunkt für die Gebührenberechnung ist
der Gegenstandswert des vorliegenden Falles.
Dieser Gegenstandswert ergibt sich nicht immer
sofort automatisch, sondern muß in manchen
Fällen erst berechnet werden.
Aus dem Gegenstandswert kann man dann den
vollen (d.h. 100-prozentigen) Gebührensatz
ableiten, indem man eine der Tabellen A bis E
aus der StBGebV verwendet. Welche Tabelle man
im vorgegebenen Fall benutzt, hängt von
der konkreten steuerberaterischen Tätigkeit ab.
Die Berechnungen in der vorliegenden Internetseite
basieren übrigens nur auf den Tabellen A bis C.
Aus diesem vollen Gebührensatz ergibt sich nun ein
Gebührenrahmen; dieser reicht
von einem minimalen bis zu einem
maximalen Anteil des vollen Gebührensatzes,
z.B. zwischen 1 /10 und
6 / 10. Auch diese Anteile sind gesetzlich
vorgegeben und richten sich nach den gewünschten
Leistungen des Steuerberaters.
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1. Einkommensteuer-Erklärung
Die im Folgenden berechneten Gebühren für die
Einkommensteuer-Erklärung basieren auf § 24 Abs.1 StBGebV i.V.m. Tabelle A (Anlage 1).
Mit dieser Tabelle ermittelt man
aus einem gegebenen Gegenstandswert
den vollen Gebührensatz.
Der Gebührenrahmen für die
einzelnen Leistungen des
Steuerberaters ergeben sich
aus den gesetzlich vorgegebenen
Anteilen dieses vollen
Gebührensatzes.
Angenommen, der Steuerberater
soll z.B. eine Einkommensteuer-Erklärung
ohne Ermittlung der Einkünfte
erstellen. Der Gegenstandswert
betrage € 85.000,00. Dann liefert
Tabelle A die volle Gebühr von € 1277,00.
Der gesetzlich vorgeschriebene Rahmen reicht von
1/10 bis zu 6/10 dieses Betrages,
also von € 127,70 bis
€ 766,20.
Geben Sie nun bitte in das obere Textfeld für den
Gegenstandswert einen Euro-Betrag ein
(als ganze Zahl, d.h. ohne Nachkomma-Stellen).
Wenn Sie dann auf die Schaltfläche klicken,
erscheinen die Gebührensätze für mehrere
steuerberaterische Tätigkeiten.
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2. Jahresabschluß
Die im Folgenden berechneten Gebühren für den Jahresabschluss basieren auf § 35 Abs. 1 StBGebV i.V.m. Tabelle B (Anlage 2).
Mit dieser Tabelle ermittelt man
aus einem gegebenen Gegenstandswert
den vollen Gebührensatz.
Der Gebührenrahmen für die
einzelnen Leistungen des
Steuerberaters ergeben sich auch hier
aus den gesetzlich vorgegebenen
Anteilen dieses vollen
Gebührensatzes.
Angenommen, der Steuerberater
soll z.B. einen Jahresabschluß
erstellen. Der Gegenstandswert
betrage € 1.000.000,00. Dann liefert
Tabelle B die volle Gebühr von € 903,00.
Der gesetzlich vorgeschriebene Rahmen reicht von
10/10 bis zu 40/10 dieses Betrages,
also von € 903,00 bis
€ 3612,00.
Geben Sie nun bitte in das obere Textfeld für den
Gegenstandswert einen Euro-Betrag ein
(als ganze Zahl, d.h. ohne Nachkomma-Stellen).
Wenn Sie dann auf die Schaltfläche klicken,
erscheinen die Gebührensätze für mehrere
steuerberaterische Tätigkeiten.
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3. Finanzbuchhaltung
Die im Folgenden berechneten Gebühren für die Finanzbuchhaltung basieren auf §§ 32, 33, 34 StBGebV i.V.m. Tabelle C (Anlage 3).
Mit dieser Tabelle ermittelt man
aus einem gegebenen Gegenstandswert
den vollen Gebührensatz.
Der Gebührenrahmen für die
einzelnen Leistungen des
Steuerberaters ergeben sich auch hier
aus den gesetzlich vorgegebenen
Anteilen dieses vollen
Gebührensatzes und werden entsprechend monatlich abgerechnet.
Angenommen, der Steuerberater
soll z.B. die Kontierung und Buchführung
durchführen. Der Gegenstandswert
betrage € 276.000,00. Dann liefert
Tabelle C die volle Gebühr von € 289,00.
Der gesetzlich vorgeschriebene Rahmen reicht von
2/10 bis zu 12/10 dieses Betrages,
also von € 57,80 bis
€ 346,80.
Geben Sie nun bitte in das obere Textfeld für den
Gegenstandswert einen Euro-Betrag ein
(als ganze Zahl, d.h. ohne Nachkomma-Stellen).
Wenn Sie dann auf die Schaltfläche klicken,
erscheinen die Gebührensätze für mehrere
steuerberaterische Tätigkeiten.
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Literaturhinweis
Die vorliegende Internetseite basiert auf den folgenden Artikeln:
| [1] |
Wie teuer darf der Rat Ihres Steuerberaters sein? |
| |
Auto – Steuern – Recht 1 / 2005 |
[2] |
So prüfen Sie die
Gebührenrechnung Ihres
Steuerberaters – Teil II |
| |
Auto – Steuern – Recht 2 / 2005 |
Diese Zeitschrift wird herausgegeben vom
IWW Institut für
Wirtschaftspublizistik Verlag,
Steuern Recht Wirtschaft & Co KG, Nordkirchen, Würzburg.
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