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Steuerstrafrecht

Im Bereich des Steuerstrafrechts beraten und vertreten wir Sie umfassend bei Fragen und Problemen in Bezug auf
  • strafbefreiende Selbstanzeige zur Behebung von Problemen mit dem Steuerstrafrecht im Frühstadium
  • die Steuerfahndung (Rechte gegenüber der Steuerfahndung)
  • die Verteidigung im Steuerstrafverfahren (die Klärung der Probleme im Steuerrecht, z.B. bei einer Schätzung)
  • Bankengeheimnis und Ermittlung der Steuerfahndung (Bankenfälle, besonders Luxemburg, Österreich, Schweiz, Liechtenstein)
  • Aussageverweigerungsrecht und Recht auf einen Verteidiger, Rechte als Zeuge.
  • Maßnahmen gegen Denunziation, bei Gefahr von anonymen Anzeigen Missgünstiger
  • Beratung zum Amnestiegesetz (StraBEG), bzw. zu den Folgen fehlerhafter Anträge
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