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Steuerstrafrecht
Im Bereich des Steuerstrafrechts beraten und vertreten wir Sie umfassend bei Fragen und Problemen in Bezug auf
- strafbefreiende Selbstanzeige zur Behebung von Problemen mit dem Steuerstrafrecht im Frühstadium
- die Steuerfahndung (Rechte gegenüber der Steuerfahndung)
- die Verteidigung im Steuerstrafverfahren (die Klärung der Probleme im Steuerrecht, z.B. bei einer Schätzung)
- Bankengeheimnis und Ermittlung der Steuerfahndung (Bankenfälle, besonders Luxemburg, Österreich, Schweiz, Liechtenstein)
- Aussageverweigerungsrecht und Recht auf einen Verteidiger, Rechte als Zeuge.
- Maßnahmen gegen Denunziation, bei Gefahr von anonymen Anzeigen Missgünstiger
- Beratung zum Amnestiegesetz (StraBEG), bzw. zu den Folgen fehlerhafter Anträge
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