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Besteuerung gemeinnütziger Vereine und Stiftungen
Bei der Besteuerung von Stiftungen und Vereinen gibt es eine Vielzahl von Vorschriften und Sonderregelungen,
die die Vertreter eines Vereins oder einer Stiftung kennen sollten. MerzArnoldWüpper berät und vertritt Sie
zu allen Fragen des Vereins- und Stiftungssteuerrechts. Im Rahmen des Vereins- und Stiftungssteuerrechts bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
- Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit unternehmensverbundenen Stiftungen
- Beratung bei Spenden für gemeinnützige Zwecke (Ermittlung des maximalen Abzugssatzes und Auswirkung auf die einkommenssteuerechtliche Belastung)
- Steuerliche Besonderheiten für Vereine und Stiftungen bei der Körperschafts- und Umsatzsteuer
- Erstellung von Mittelverwendungsnachweisen für gemeinnützige Vereine und Stiftungen gem. § 63 AO
- Außersteuerliche Begünstigungen
- Steuerlich unschädliche Betätigungen und Rücklagenbildung
- Wirtschaftliche Betätigungen
- Einkommensermittlung und Steuerfestsetzung
- Umsatzsteuer
- Lohnsteuer (z.B. Abgrenzung zur selbstständigen Tätigkeit)
- Sonstige Steuern (z.B. Grundsteuer, Erbschaftssteuer, Vermögenssteuer etc.)
- Betreuung bei Prüfungen durch das Finanzamt
- Anzeige- und Meldepflichten sowie Steuererklärungspflichten
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