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Anteilsbewertung (Bewertung von Gewinnanteilen)
Während sich der Unternehmenswert als Gesamtwert des Unternehmens auf alle Unternehmenseigner bezieht, entspricht der Wert eines Unternehmensanteils dem jeweiligen Anteil eines Unternehmenseigners am Unternehmen.
Der Wert für einen Unternehmensanteil kann direkt oder indirekt ermittelt werden. Bei der direkten Anteilsbewertung wird der Anteilswert direkt aus den Zahlungsströmen zwischen dem Unternehmen und dem einzelnen Anteilseigner abgeleitet. Bei der indirekten Anteilsbewertung wird der Wert des Unternehmensanteils aus dem Gesamtwert des Unternehmens abgeleitet.
Je nach Anlass oder Zielsetzung, können in die Anteilsbewertung weiterhin objektive
und subjektive Werte sowie der Preis für Unternehmensanteile als Bewertungsparameter mit einbezogen werden.
Bei der Einbeziehung objektiver Parameter ergibt sich der Unternehmenswert/Anteilswert letztlich aus der Abzinsung der erwarteten finanziellen Überschüsse für die Anteilseigner/Aktionäre. Diese Abzinsung erfolgt anhand eines dem Risiko des zu bewertenden Unternehmens adäquaten Kapitalisierungszinsfußes.
Bei der Einbeziehung subjektiver Parameter werden individuelle, persönliche Verhältnisse und Ziele des jeweiligen Anteilseigners für die Einschätzung des Anteilswertes berücksichtigt. Der Preis für Unternehmensanteile wird hingegen dem freien Kapitalmarkt, aus Angebot und Nachfrage, entnommen. Dieser wird wesentlich von der Nutzensschätzung der jeweiligen Käufer und Verkäufer bestimmt und kann je nach dem mengenmäßigen Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage sowie den Einflussmöglichkeiten der Unternehmenseigner auf die Unternehmenspolitik mehr oder weniger stark von dem Wert des gesamten Unternehmens oder dem entsprechenden Anteil am Unternehmergesamtwert abweichen.
MerzArnoldWüpper
bietet Ihnen als Team von Wirtschaftsprüfern, Betriebswirten, Rechtsanwälten und Steuerberatern ein erfahrenes Kompetenzteam, in der alle bedeutenden Fragen und Bereiche für Sie abgedeckt werden. Im Rahmen der Unternehmensberatung beziehen wir alle wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Faktoren mit ein.
Die von uns ermittelten Anteilswerte können für Sie die Basis sein für:
- Verkauf oder Kauf eines Unternehmensanteils
- Gründung einer Gesellschaft mit Einbringung von Gesellschaftsanteilen
- Bestimmung des zu zahlenden Entgelts für abgetretene oder einbezogene Geschäftsanteile
- Eintritt neuer Gesellschafter in eine bestehende Gesellschaft
- Austritt eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft nach Kündigung
- Bestimmung von Abfindungen beim Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern, sog. Squeeze Out (§ 306 AktG, § 320 AktG, §§ 19 und 207 UmwG)
- Abfindung von Minderheitsgesellschaftern in Aktien der Obergesellschaft (§ 305 AktG, § 320 AktG, §§ 19 und 29 UmwG)
- Fusion/Verschmelzung bestehender Unternehmen
- Spaltung bzw. Realteilung von Gesellschaften
- Ermittlung des Wertes nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften für erbschaftssteuerliche Zwecke
- Eherechtlicher Zugewinnausgleich
Bei steuerlichen oder rechtlichen Fragen sehen Sie bitte hierzu auch unter unseren Tätigkeitsbereichen
Steuerberatung und Rechtsberatung nach.
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