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Fusion
Unter Fusion versteht man die Verschmelzung zweier oder mehrerer Unternehmen zu einer neuen Einheit. Dabei unterscheidet man die Verschmelzung durch Aufnahme und durch Neubildung. Im ersten Fall übernimmt ein Unternehmen A das Vermögen und die Schulden eines Unternehmen B; im zweiten Fall werden die Vermögenswerte und die Schulden aller fusionierenden Unternehmen A und B in eine neue Gesellschaft C eingebracht. Die in die neue Gesellschaft aufgenommenen Unternehmen kommen dann zum Erlöschen, so dass nur noch die neue Gesellschaft C bestehen bleibt.
Der Zweck einer Fusion kann hierbei in der Nutzung von Größenvorteilen dienen, um z.B. die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, Marktanteile zu erhöhen- oder Überkapazitäten abzubauen. Um die Effizienz eines Großunternehmens jedoch ausschöpfen zu können, muss die aktive Integration der verschiedenen Unternehmenskulturen gefördert werden, eine Tatsache, die von führenden Managementabteilungen oft unterschätzt wird. Wichtig ist es, die Steuerneutralität von Fusionen zu gewährleisten, d.h. die Aufdeckung von stillen Reserven zu vermeiden.
MerzArnoldWüpper bietet Ihnen als Team von Wirtschaftsprüfern, Betriebswirten, Rechtsanwälten und Steuerberatern ein erfahrenes Kompetenzteam, in der alle bedeutenden Fragen und Bereiche für Sie abgedeckt werden. Im Rahmen unseres Tätigkeitsbereichs Unternehmensberatung beziehen wir alle wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Faktoren mit ein. Wir beraten Sie zu allen Fragen hinsichtlich einer geplanten Fusionierung und unterstützen Sie dabei diese erfolgreich abzuschließen, um die positiven Effekte optimal zu nutzen.
Bei steuerlichen oder rechtlichen Fragen sehen Sie bitte hierzu auch unter unseren Tätigkeitsbereichen
Steuerberatung und Rechtsberatung nach.
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