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Gesellschafterwechsel
Eintritt, Ausscheiden und damit der Wechsel der Gesellschafter sind zentrale Problemfelder der täglichen Praxis von Unternehmen und Gesellschaften. Eine frühzeitige Nachfolgeregelung ist, insbesondere in familiengeführten, mittelgroßen und großen Unternehmen, daher eine wichtige Bedingung für die kontinuierliche Entwicklung des Unternehmens. Eine Sonderrolle nimmt der Gesellschafterwechsel bei der Erbfolge und vorweggenommener Erbfolge ein. Hier sind insbesondere bei Personengesellschaften in der Praxis vielfältige Gestaltungsvarianten und damit zum Teil auch Probleme anzutreffen.
MerzArnoldWüpper bietet Ihnen als Team bestehend aus Wirtschaftsprüfern, Betriebswirten, Rechtsanwälten und Steuerberatern ein erfahrenes Kompetenzteam, in der alle bedeutenden Fragen und Bereiche umfassend für Sie abgedeckt werden. Im Rahmen unseres Tätigkeitsbereichs Gesellschafterwechsel beziehen wir alle wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Faktoren mit ein. Wenn Sie durch Zuführung neuer liquider Mittel eine Stärkung des Eigenkapitals oder eine Neu-Strukturierung des Gesellschafterkreises vornehmen wollen, unterstützen wir Sie gerne bei diesen Maßnahmen, um eine positive und harmonische Weiterentwicklung des Unternehmens zu gewährleisten.
Unsere Beratung kann Ihnen Antworten geben z.B. bei Fragen in Bezug auf:
- Aufnahme neuer Gesellschafter zur Verbesserung der Finanzlage (Finanzierung durch Risk Capital/Venture Capital)
- Eintrittsmöglichkeiten (durch Anteilserwerb, Kapitalerhöhung, Erbfolge)
- Steuerliche Behandlung der Folgen des Eintritts eines neuen Gesellschafters
- Ausscheiden durch einseitige Erklärung (Austritt)
- Zwangsweises Ausscheiden (Ausschluß)
- Gesellschafterwechsel bei Erbfolge, vorweggenommener Erbfolge und Erbauseinandersetzung
- Abfindung bei Ausscheiden, Austritt und Ausschluß (Höhe und Bemessung eines Abfindungsanspruchs, Gestaltung von Abfindungsklauseln)
Bei steuerlichen oder rechtlichen Fragen sehen Sie bitte hierzu auch unter unseren Tätigkeitsbereichen Steuerberatung und Rechtsberatung nach.
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