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Unternehmenskauf und Restrukturierung
Die rasante technologische Entwicklung und die Öffnung neuer Märkte begründen einen Wandel zu globalen Unternehmens- und Wettbewerbssystemen. Der Druck des globalen Wettbewerbs führte hierbei zu Veränderungen in der Unternehmenslandschaft. Nationale und grenzüberschreitende Käufe und Verkäufe von Unternehmen oder Unternehmensanteilen sind daher heute keine Seltenheit mehr. Sie haben das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum der Unternehmen zu sichern bzw. verbessern.
Für viele Unternehmen ergibt sich aber auch als Folge der Konzentration auf das Kerngeschäft die Notwendigkeit, an ihren Standorten eigene Produktionsbetriebe stillzulegen oder diese mitsamt der betrieblichen Infrastrukturen und Betriebsflächen an dritte Unternehmen weiterzugeben oder diese gegen kernbereichsbezogene Betriebe auszutauschen. Bei diesen Maßnahmen müssen zugleich Kosten sparende und flexible Produktions-, Vertriebs- und Organisationsstrukturen geschaffen werden, die die Innovationsfähigkeit und Effizienz der Unternehmen optimieren. Insgesamt stellt dieser Wandel hohe Anforderungen an die unternehmerische Flexibilität und verlangt Maßnahmen zu Transaktionen und Restrukturierung.
MerzArnoldWüpper bietet Ihnen als Team bestehend aus Wirtschaftsprüfern, Betriebswirten, Rechtsanwälten und Steuerberatern ein erfahrenes Kompetenzteam, in der alle bedeutenden Fragen und Bereiche umfassend für Sie abgedeckt werden. Im Rahmen unseres Tätigkeitsbereichs Unternehmenskauf und Restrukturierung beziehen wir alle wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Faktoren ein. Wir helfen Ihnen, ihr Ziel effizient zu planen, Entscheidungen zu treffen und die hieraus entstehenden positiven Effekte für ihr Unternehmen optimal zu nutzen. Unsere Beratung kann Ihnen helfen bei Fragen in Bezug auf:
- Maßnahmen im Vorfeld des Kaufvertrages (Begleitung und Beratung bei Kaufverhandlungen, Unternehmensbewertungen)
- Prüfung des Kaufgegenstandes
- Erstellen bzw. entwerfen des Kaufvertrages
- Grundsätzlichen Möglichkeiten der Vertragsgestaltung (asset deal, share deal, Kaufpreis)
- Durchführung des Kaufvertrages (Übernahme laufender Verträge des Unternehmens, Übergabe des Unternehmens)
- Vorkehrungen für Leistungsstörungen (Gewährleistung, Garantie, Verjährung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen)
- Steuerrechtliche Problemstellungen
- Prüfung von Sonderregelungen (z.B. Arbeitnehmeransprüche)
- Vermeidung von Haftungsrisiken aus Verkäufersicht
- Sonderformen des Unternehmenskaufs (MBO, MBI, LBO)
- Unwandlungen als Alternative oder zur Vorbereitung eines Unternehmenskaufs
- Restrukturierungsmaßnahmen
Bei steuerlichen oder rechtlichen Fragen sehen Sie bitte hierzu auch unter unseren Tätigkeitsbereichen Steuerberatung und Rechtsberatung nach.
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